Friedensrichter
| Friedensrichter Horriwil |
| Men Beglinger |
| men.beglinger@horriwil.ch |
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweise ihren Sitz haben. In den übrigen Fällen sind die Gerichtspräsidentinnen und –präsidenten der Richterämter zuständig, beziehungsweise die Mietschlichtungsstellen und die Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Formulare: Die Schlichtungsbegehren können mit den Formularen der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingereicht werden.