Ausschreibung / Ersatzwahl für einen Sitz im Gemeinderat und Einberufung der Wahlberechtigten für den Urnengang vom 03.03.2024

2. Oktober 2023

Ausschreibung eines Amtes / Einberufung Wahlberechtigte EWG Horriwil

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Horriwil gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

1. Ausschreibung / Wahlfestsetzung / Einberufung
In der Gemeinde Horriwil ist ein Sitz im Gemeinderat neu zu besetzen. Die Ersatzwahl für dieses Amt für den Rest der Amtsperiode 2021- 2025 findet am 03.03.2024 statt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Horriwil werden zu diesem Urnengang einberufen. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren (§ 41 ff. und § 113 ff. GpR).

2. Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 07.04.2024 statt.

3. Wählbarkeitsvoraussetzungen
Wählbar ist, wer in der Einwohnergemeinde Horriwil stimmberechtigt ist. Wählbar ist auch, wer sich verpflichtet, vor Amtsantritt die Stimmberechtigung in der Gemeinde und die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu erwerben (§ 32 Abs. 2 GG).

4. Teilnahme an der Wahl
Es dürfen sich nur Kandidaten und Kandidatinnen an der Wahl beteiligen, die sich innert Frist (s. Ziff. 5.) angemeldet haben.

5. Wahlvorschlag/Anmeldung
Ein Wahlvorschlag ist auf einem amtlichen Formular „Wahlvorschlag für Beamtenwahlen" aufzuführen, welches bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Einwohnergemeinde Horriwil Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag ist spätestens bis Montag, 11.12.2023, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

6. Wahlzettel
Für die Gestaltung und den Druck der Wahlzettel ist die Gemeindeverwaltung verantwortlich.

7. Wahlpropagandamaterial
Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50 Gramm wiegen. Sie ist in genügend Exemplaren spätestens bis am Montag, 29.01.2024, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung abzuliefern.

8. Zustellung an die Stimmberechtigten
Die Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt bis am Samstag, 10.02.2024.

9. Briefliche Stimmabgabe
Sobald die Stimmberechtigten das amtliche Wahlmaterial erhalten haben, können sie bis Samstag, 02.03.2024, spätestens bis 17 Uhr brieflich wählen.


Horriwil, 28.09.2023 EINWOHNERGEMEINDERAT HORRIWIL

Gemeindepräsident                                Gemeindeverwalterin
Attila Lardori                                           Nadine Balmer

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